Allgemeine Geschäftsbedingungen
In (1012 WG) Amsterdam an der Singel 287e.
Eingetragen bei der Handelskammer Amsterdam unter der Nummer 34164494.
Definitionen.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
a) Dienstleistungen:
Die von der Rederij de Nederlanden im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angebotenen und zu erbringenden Dienstleistungen beziehen sich auf das Angebot einer oder mehrerer Segelreisen mit einem oder mehreren Schiffen für eine Anzahl von Personen an die andere Partei/den anderen Kunden, wie in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag näher beschrieben.
(b) Gegenpartei und/oder Auftraggeber:
Die Partei, der die Rederij de Nederlanden ein Angebot gemacht hat oder mit der ein Vertrag geschlossen wurde, sowie die Personen/Passagiere, zu deren Gunsten die Gegenpartei den Vertrag geschlossen hat.
(c) Auftragnehmer:
Rederij de Nederlanden, die im Auftrag des Auftraggebers die oben beschriebenen Arbeiten ausführt oder Dienstleistungen erbringt, im Folgenden „Rederij de Nederlanden“ genannt.
2. Anwendbarkeit dieser Bedingungen und Konditionen
(a) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Rederij de Nederlanden. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten diese Bedingungen als von der Gegenpartei der Rederij de Nederlanden angenommen. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur durch eine schriftliche Bestätigung der Rederij de Nederlanden möglich.
b) Von jedem, der an der von der Rederij de Nederlanden angebotenen Kreuzfahrt teilnimmt, wird angenommen, dass er den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist.
c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für (künftige) Folge- und/oder Ergänzungsangebote sowie für Verträge oder deren Zustandekommen und/oder Ausführung als die immerwährenden üblichen Geschäftsbedingungen der Rederij de Nederlanden.
d) Die von der Gegenpartei verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, sie werden von der Rederij de Nederlanden ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Die Unterzeichnung von Dokumenten des Auftraggebers durch die Rederij de Nederlanden, auf die solche allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt wurden, stellt keine schriftliche Anerkennung durch die Rederij de Nederlanden dar.
3. Angebote
a) Sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, sind alle Angebote der Rederij de Nederlanden freibleibend.
b) Die Rederij de Nederlanden behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
c) Wenn die Rederij de Nederlanden auf Ersuchen der Gegenpartei mit der Ausführung eines Angebots der Rederij de Nederlanden an die betreffende Gegenpartei begonnen hat, wird die Gegenpartei ab dem Datum der Ausführung so angesehen, als sei sie mit der Rederij de Nederlanden einen Vertrag eingegangen, der vollständig mit dem Angebot der Rederij de Nederlanden übereinstimmt, das zu diesem Zweck gemacht wurde.
Abschluss und Ausführung der Vereinbarung
a) Der Vertrag kommt zustande, indem die Rederij de Nederlanden dem Auftraggeber schriftlich bestätigt, dass der Auftrag angenommen wurde, oder indem die andere Partei den Vertrag unterschreibt. In dringenden Fällen kann der Vertrag auch mündlich geschlossen werden: In diesem Fall kommt der Vertrag dadurch zustande, dass die Rederij de Nederlanden den erteilten Auftrag ausführt und die Rederij de Nederlanden den Vertrag innerhalb von 2 x 24 Stunden schriftlich bestätigt.
(b) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Vertrag mit der Rederij de Nederlanden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Rederij de Nederlanden ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
c) Die Rederij de Nederlanden bestimmt die Art und Weise der Auftragsausführung im Rahmen dessen, was zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist.
5. Geänderte Umsetzung
Wenn sich vor oder während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass der Vertrag oder ein Teil davon aufgrund unvorhergesehener Umstände nur in abgewandelter Form ausgeführt werden kann, wird die Partei, die zuerst von diesem Umstand Kenntnis erhält, Rücksprache mit der anderen Partei halten. Die Rederij de Nederlanden wird die andere Partei über die finanziellen Folgen informieren.
6. Änderungen
Vertragsänderungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Führen Änderungen zu einer Erhöhung oder Senkung der Kosten, muss eine daraus resultierende Preisänderung schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
7. Annullierung durch die andere Partei
a) Die Gegenpartei hat das Recht, einen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag unter den nachstehend genannten Bedingungen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch eine schriftliche, per Einschreiben versandte Mitteilung der Gegenpartei an die Rederij de Nederlanden. Als Kündigungsdatum gilt das Datum, an dem die Rederij de Nederlanden die Kündigung erhält.
b) Wenn die Gegenpartei den Vertrag weniger als zwei Monate vor der Reise kündigt, wird der Vertrag zwischen den Parteien mit der Maßgabe beendet, dass die Gegenpartei der Rederij de Nederlanden 15 % des Gesamtbetrags schuldet, den sie aufgrund des Vertrags schuldet.
c) Wenn die Gegenpartei den Vertrag weniger als einen Monat vor der Reise kündigt, wird der Vertrag zwischen den Parteien mit der Maßgabe beendet, dass die Gegenpartei der Rederij de Nederlanden 50 % des Gesamtbetrags schuldet, der ihr aufgrund des Vertrags zusteht.
d) Wenn die Gegenpartei den Vertrag weniger als vierzehn Tage vor der Kreuzfahrt kündigt, wird der Vertrag zwischen den Parteien mit der Maßgabe beendet, dass die Gegenpartei der Rederij de Nederlanden 60 % des Gesamtbetrags schuldet, der ihr aufgrund des Vertrags zusteht.
e) Wenn die Gegenpartei den Vertrag weniger als sieben Tage vor der Reise kündigt, wird der Vertrag zwischen den Parteien mit der Maßgabe beendet, dass die Gegenpartei der Rederij de Nederlanden 75% des Gesamtbetrags aus dem Vertrag schuldet.
f) Wenn die andere Partei den Vertrag weniger als 48 Stunden vor der Kreuzfahrt storniert, wird der Vertrag zwischen den Parteien mit der Maßgabe beendet, dass die andere Partei der Rederij de Nederlanden 100% des Gesamtbetrages aus dem Vertrag schuldet.
8.Zahlung
a) Die Zahlung der Gegenpartei an die Rederij de Nederlanden hat gemäß den auf der Rechnung und/oder der Bestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen zu erfolgen, ohne dass eine Aufrechnung oder ein Aufschub aus irgendeinem Grund möglich ist. Fehlen solche Bedingungen, muss die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Die Zahlung hat zu erfolgen, ohne dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung durch Pfändung unter sich oder anderweitig blockieren darf. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist eingeht, ist die andere Partei in Verzug.
b) Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei der Rederij de Nederlanden eingereicht werden.
c) Die Rederij de Nederlanden behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen.
d) Bei Zahlung per Giro ist das Datum der Zahlung der Tag, an dem das Girokonto der Rederij de Nederlanden gutgeschrieben wird; bei Barzahlung gilt nur die von der Rederij de Nederlanden ausgestellte Quittung als Nachweis und Zeitpunkt der Zahlung.
e) Die Zahlung muss innerhalb der festgelegten Fristen erfolgen, andernfalls ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Tag des Verzugs schuldet die Gegenpartei Vertragszinsen in Höhe von 6 % pro Monat, wobei ein Teil des Monats wie ein ganzer Monat gezählt wird. Außerdem ist die Rederij de Nederlanden dann berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, und die Gegenpartei ist verpflichtet, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, die der Rederij de Nederlanden durch die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen entstehen.
9. Gebühren bei Nichtbezahlung oder verspäteter Zahlung
a) Alle Kosten, die der Rederij de Nederlanden zur Durchsetzung ihrer Rechte entstehen, einschließlich aller außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, falls ein Bevollmächtigter, Anwalt oder Gerichtsvollzieher eingeschaltet wird, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
b) Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15 % (ohne MwSt.) des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 500 E (ohne MwSt.) pro Forderung. Wenn die Rederij de Nederlanden nachweisen kann, dass sie vernünftigerweise gezwungen war, höhere außergerichtliche Kosten aufzubringen, gehen diese ebenfalls zu Lasten der Gegenpartei. Alle Kosten im Zusammenhang mit der gerichtlichen Eintreibung gehen auf Rechnung der Gegenpartei, auch die Kosten der Zwangsvollstreckung.
c) Die Rederij de Nederlanden ist gegenüber der Gegenpartei, die nicht rechtzeitig gezahlt hat, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte gemäß den Geschäftsbedingungen und/oder dem Gesetz berechtigt:
von der Gegenpartei sofortige Zahlung und/oder Sicherheit für die Zahlung für alle laufenden Verträge zu verlangen;
ihre Leistung(en), auch aus anderen Verträgen mit der Gegenpartei, auszusetzen, unbeschadet ihres Rechts, gleichzeitig oder später Sicherheit für die Zahlung zu verlangen.
den betreffenden Vertrag durch eine von der Nederlandij de Nederlanden stammende schriftliche Erklärung ganz oder insoweit auflösen, als er nicht erfüllt ist;
einen, mehrere oder alle laufenden Verträge, mit denen die Gegenpartei nicht in Verzug ist, durch eine von der Nederlandij de Nederlanden stammende schriftliche Erklärung ganz oder insoweit auflösen, als sie nicht erfüllt sind.
die pauschale Zahlung des vollen Betrags verlangen, wenn Ratenzahlung vereinbart wurde.
d) Außer im Falle der Ausübung des Auflösungsrechts kann die Rederij de Nederlanden jederzeit von den in diesem Artikel genannten Rechten abweichen.
10. Preis
Alle Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlich auferlegter Abgaben. Alle Preise basieren auf den Umständen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herrschen. Ändern sich diese Umstände nach Vertragsabschluss, ist die Rederij de Nederlanden berechtigt, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen oder zu senken, um den sich unsere Kosten erhöht oder verringert haben, wobei die sich daraus ergebenden Mehr- oder Minderkosten anzugeben sind. Zu diesen Umständen gehören unter anderem: in- oder ausländische Steuern, Änderungen von Löhnen, Preisen und Wechselkursen.
11. Vertrauliche Informationen
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Jede Partei wird alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um diese Verpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
12. Zusammenarbeit andere Partei
a) Der Auftraggeber wird der Rederij de Nederlanden immer rechtzeitig alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
b) Wenn der Rederij
de Nederlanden Informationen, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen oder die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber der Rederij de Nederlanden auf andere Weise nicht nachkommt, kann dies zur Aussetzung der Erfüllung der Verpflichtungen der Rederij de Nederlanden führen und können der Gegenpartei zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
c) Die Gegenpartei muss den Anweisungen (der Mitarbeiter) der Rederij de Nederlanden unverzüglich Folge leisten. Der Zugang zum Boot und zu den Anlegestellen kann von der Rederij de Nederlanden ohne Angabe von Gründen verweigert werden, wenn dies im Zusammenhang mit der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung für notwendig erachtet wird.
d) Von der Startzeit der Kreuzfahrt kann nicht abgewichen werden. Das Boot fährt zur vereinbarten Zeit ab. Die verspätete Anwesenheit von (einem Teil) der Passagiere geht zu Lasten und auf Risiko der anderen Partei. Auf ausdrücklichen Wunsch der anderen Partei, der zu diesem Zeitpunkt schriftlich zu bestätigen ist, ist es möglich, zu warten, bis alle Passagiere anwesend sind
. Abweichungen von der vereinbarten Abfahrtszeit gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko der anderen Partei. Die Dauer der Reise wird dann so weit verkürzt, wie die Verspätung gedauert hat. Andere Teile der Reise können aufgrund dieser Verspätung geändert/gekürzt oder ganz abgesagt werden.
13. Anzeigen
a) Unter Reklamationen werden alle Beschwerden der Gegenpartei über die Ausführung des Vertrags durch die Nederlandsche Rederij verstanden.
b) Reklamationen können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb von 8 Werktagen nach den von der Rederij de Nederlanden erbrachten Dienstleistungen/Leistungen schriftlich und unter Angabe von Gründen eingereicht werden, unbeschadet der Bestimmungen der folgenden Artikel.
c) Geringfügige Abweichungen in oder bei der Vertragserfüllung, die in der täglichen Praxis als zulässig angesehen werden, können keinen Grund für Beanstandungen darstellen.
d) Die Einreichung von Beschwerden setzt die Zahlungsverpflichtung der anderen Partei nicht aus.
e) Wenn der Kunde innerhalb der vorgenannten Fristen keine Reklamation eingereicht hat, wird davon ausgegangen, dass er die erbrachten Leistungen und/oder die Rechnungen genehmigt hat. Bleibt eine solche Mitteilung aus, erlöschen alle Ansprüche der anderen Partei.
14. Haftung für Schäden
(a) Die Rederij de Nederlanden haftet nicht für Schäden, die sich aus einer mangelhaften oder nicht rechtzeitigen Ausführung des Vertrags ergeben, und sie haftet auch nicht für andere direkte und/oder indirekte Schäden, einschließlich Verletzungen (Schäden), der Gegenpartei, es sei denn, diese Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
b) In allen Fällen, in denen die Rederij de Nederlanden zu einer Entschädigung verpflichtet ist, übersteigt diese Entschädigung in keinem Fall den Betrag der Beträge (ohne Mehrwertsteuer), die die Rederij de Nederlanden dem Auftraggeber aufgrund des betreffenden Vertrags in Rechnung stellt.
c) Nach Ablauf der in Artikel 12 genannten Reklamationsfrist haftet die Rederij de Nederlanden nicht mehr für ihre Mängel, es sei denn, es gilt eine schriftlich vereinbarte Garantie.
(d) Die Rederij de Nederlanden schließt ausdrücklich jegliche Haftung gegenüber allen Personen aus, für die die Rederij de Nederlanden in irgendeiner Weise verantwortlich oder haftbar ist, einschließlich der von der Rederij de Nederlanden bei der Erbringung von Dienstleistungen eingeschalteten Dritten.
e) Der Rechtsanspruch der Gegenpartei auf Ersatz ihres Schadens erlischt und ist daher unzulässig, wenn er nach Ablauf eines Jahres nach Ausführung des betreffenden Vertrages geltend gemacht wird. Die Gegenpartei hält die Rederij de Nederlanden für Schäden schadlos, die Dritte bei der Ausführung des Vertrags zwischen den Parteien erleiden.
f) Die andere Partei ist für das Verhalten der von ihr an Bord gebrachten Passagiere verantwortlich und haftbar. Die Gegenpartei schließt auf eigenes Risiko die in diesem Zusammenhang erforderlichen Versicherungen ab.
g) Die Gegenpartei haftet für den Verlust und/oder die Beschädigung von Eigentum und Besitztümern der Rederij de Nederlanden aus welchem Grund auch immer. Die Gegenpartei haftet auch für Schäden, die die Reisenden dem Personal oder dem Eigentum und Besitz des Personals der Rederij de Nederlanden sowie den von ihr beauftragten Dritten zufügen, es sei denn, es liegt ein grobes Verschulden der betreffenden Personen vor.
15. Höhere Gewalt
a) Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und auch nicht aufgrund von Gesetzen, Rechtsakten oder allgemein anerkannten Auffassungen zu ihren Lasten geht, wie z.B. Sturmschäden, Naturkatastrophen, Behinderungen durch Dritte, behindernde Maßnahmen
einer Regierung, Krieg, Streiks, Feuer, Störungen und Unfälle im Betrieb Dritter sowie Unzulänglichkeiten oder höhere Gewalt von Lieferanten oder Dritten, deren Dienste Rederij de Nederlanden in Anspruch nimmt.
b) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die so beschaffen sind, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrags nach billigem Ermessen nicht verlangt werden kann, wird die Erfüllung des Vertrags ausgesetzt oder, wenn diese Aussetzung mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat oder sobald feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, kann die andere Partei den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliches Einschreiten durch einen eingeschriebenen Brief an die andere Partei kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn die Verpflichtung, deren Erfüllung durch höhere Gewalt vorübergehend verhindert wurde, noch erfüllt wird, bevor dieses Recht ausgeübt wurde.
c) Im Falle einer Beendigung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt enden die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Maßgabe, dass die Gegenpartei der Rederij de Nederlanden einen verhältnismäßigen Teil des vereinbarten Preises schuldet, wenn der Vertrag von der Rederij de Nederlanden bereits teilweise erfüllt worden ist.
d) Im Falle von höherer Gewalt können die Parteien keine Schadensersatzansprüche gegeneinander geltend machen.
16. Aussetzung und Kündigung
a) Wenn die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners nach Ansicht der Rederij de Nederlanden dazu Anlass gibt, kann die Rederij de Nederlanden jederzeit weitere Sicherheiten oder
Vorauszahlungen verlangen, andernfalls ist die Rederij de Nederlanden berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.
b) Wenn die Gegenpartei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, einen Zahlungsaufschub beantragt, für insolvent erklärt wird, ihr Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird und/oder die Gegenpartei die Verfügung über ihr Vermögen ganz oder teilweise verliert, ist die Rederij de Nederlanden berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder ihn durch schriftliche Mitteilung aufzulösen, und zwar nach ihrem Ermessen und unbeschadet ihres Rechts auf Schadenersatz, Kosten und Zinsen.
c) Wenn die Rederij de Nederlanden von ihrer Befugnis Gebrauch macht, die Ausführung des im vorstehenden Absatz genannten Vertrags auszusetzen, berührt dies nicht die Verpflichtung der Gegenpartei, das mit der Rederij de Nederlanden vereinbarte Entgelt während des Zeitraums zu zahlen, in dem die Rederij de Nederlanden die Ausführung ihrer Verpflichtungen ausgesetzt hat
.
d) Ein Vertrag kann von der Gegenpartei nur dann aufgelöst werden, wenn die Nederlandij de Nederlanden nach einer ordnungsgemäßen schriftlichen Inverzugsetzung, in der ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen eingeräumt wurde, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag weiterhin in einem solchen Maße schuldhaft versäumt, dass der Gegenpartei die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
e) Wenn der Vertrag von der Rederij de Nederlanden
aufgrund eines Verzugs der Gegenpartei aufgelöst wird, behält die Rederij de Nederlanden
den Anspruch auf die Zahlung des gesamten vereinbarten Preises.
f) Die Auflösung kann nur per Einschreiben an die Gegenpartei erfolgen; ein gerichtliches Einschreiten ist nicht erforderlich. Wenn die Gegenpartei zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrags bereits Leistungen in Ausführung des Vertrags erhalten hat, kann sie den Vertrag nur teilweise auflösen und nur für den Teil, der von der Rederij de Nederlanden noch nicht ausgeführt wurde. Beträge, die die Rederij de Nederlanden vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was sie bereits in Ausführung des Vertrages geleistet oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat
, bleiben in vollem Umfang fällig und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort zahlbar.
17. Nachweis
Vorbehaltlich des Gegenbeweises sind die Verwaltungsunterlagen der Rederij de Nederlanden in Bezug auf Verträge, für die diese Bedingungen gelten, und die daraus resultierenden Verträge schlüssig.
18. Anwendbares Recht
und Streitigkeiten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle von der Rederij de Nederlanden
auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem niederländischen Recht. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen entstehen können, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.
19. Fotografie/Videografie
Kann ich auf den Bildschirm kommen?
Um die Atmosphäre einzufangen, kann es vorkommen, dass auf dem Gelände fotografiert oder gefilmt wird. Wenn du ein Schiff der Rederij de Nederlanden betrittst, stimmst du der Möglichkeit zu, dass du auf einem Foto oder Video festgehalten werden kannst.